Persönlichen Schutzausrüstung PSA

Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschweren uns das Tauchen...
So unterliegen einige Tauchutensilien der „Persönlichen Schutzausrüstung PSA"

Unter PSA versteht man die Ausrüstung, die eine Person als Schutz gegen ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährdende Risiken trägt oder hält.Europäische Standards für PSA für den Unterwassereinsatz, EU-Richtlinie 89/686/EWG für den Unterwassereinsatz:

  • EN 250 – Autonome Leichttauchgeräte mit Druckluft
  • EN 13949 – Autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch und Sauerstoff
  • EN 14143 – Autonome Regenerationstauchgeräte
  • EN 15333 – Schlauchversorgte Leichttauchgeräte mit Druckgas
  • EN 1809 – Tariermittel
  • EN 12628 – Kombinierte Tarier- und Rettungsmittel
  • EN 12402 – Auftriebsmittel (Teile 1-10)
  • EN 14225 – Tauchanzüge
  • EN 15027 – Kälteschutzanzüge

Nun kann man darüber Diskutieren, muss ich denn wirklich eine regelmäßige Wartung mit Nachweis für meine Tauchausrüstung durchführen?

Ich möchte dies einmal für eine Tarierweste mit der Möglichkeit zur Fixierung einer Druckluftflasche erläutern: „Tarierwesten müssen entsprechend der offiziellen Herstellerangaben, im Abstand von 12 Monaten einer Überprüfung bzw. einer Revision unterzogen werden um den Versicherungsschutz zu erhalten“ Der Inflator unterliegt, wie beim Lungenautomaten sogar der Revisionspflicht!

Warum sollte mein Jacket zum Service?

Oft wird dieser wichtige Bestandteil der Tauchausrüstung nur nachlässig oder gar nicht gewartet!
Ein kaputter Inflator oder auch Undichtigkeiten der Blase und Schnellablässe am Jacket sind bei einem Tauchgang nicht nur ärgerlich, sondern können in größeren Tiefen schnell lebensgefährlich werden. Auch die Blase sollte in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, da sich in ihr Bakterien wunderbar vermehren und kann sich dann durchaus in der Lunge einnisten. Dort herrschen hervorragende Bedingungen, es ist Warm und feucht (Tarieren über Mund oder „Westenatmung“). Wieder gilt: Herstellerangaben beachten!
Bei der Revision werden beispielsweise die O-Ringe und Schläuche kontrolliert, beziehungsweise bei Schäden oder zu langem Einsatz, ausgewechselt und die Funktion und Dichtigkeit anschließend überprüft. Dies gilt auch für die Schnellablass.- und Überdruckventile.
Schon ein Sandkorn kann die Funktionstüchtigkeit des Inflators oder der og. Ventile behindern. Wer schon einmal mit einem Jacket getaucht ist, das sich unaufhörlich selbst aufbläst, sich gar nicht aufblasen lässt oder aber permanent abbläst, weiß um die damit verbundenen Gefahren! 

Fazit

Es fallen natürlich Kosten an, wenn die Jacket jährlich durch einen Fachhändler überprüft werden sollte. Wer diese Kosten einer Wartung einsparen will und doch lieber selber „Hand“ anlegen möchte, sollte zumindest ein sogenanntes Wartungsbuch führen. Darin sollte Tag, Datum und natürlich die durchgeführten Arbeiten, sowie der evtl. Austausch von Verschleißteile aufgeführt sein. Denn sollte es doch einmal zu einem Tauchunfall kommen, werden natürlich als erstes die Funktionalität und die regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten von einem Sachverständigen überprüft. Dies gilt für alle (!) Ausrüstungsgegenstände.

Atemregler gelten als Persönliche Schutzausrüstung der höchsten Stufe (PSA III)

Hersteller verlangen daher, dass ihre Atemregler regelmäßigen Wartungen zu unterziehen sind. Die vorbeschriebenen Zyklen sind unterschiedlich und liegen in der Regel bei einem bis drei Jahren. Um verschiedene Haftungs- und Versicherungsansprüche zu erhalten ist es erforderlich den Herstellervorgaben nachzukommen. Dies liegt in der Verantwortung der Endverbraucher.

Was bedeutet PSA-Kategorie III?

„PSA-Kategorie III (hohe Risiken)“
Zu Kategorie III gehören komplexe persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann (z.B. Atemregler)!
Denkt bitte daran, dass es deiner eigenen Sicherheit dient, wenn du deinen Atemregler regelmäßig überprüfen lässt!
Die Revision eines Atemreglers sollte alle 100 Tauchgänge oder spätestens nach einem Jahr erfolgen.
Werden diese Intervalle von einem zertifizierten Fachmann nicht eingehalten, verfällt die Garantie des jeweiligen Herstellers und die Gefahr, dass der Atemregler nicht mehr richtig funktioniert, steigt. Ebenso können Sicherheitsupdates nicht berücksichtigt werden oder sie übersteigen den Kulanzzeitraum. Erfolgt im Schadensfall kein Nachweis einer regelmäßig durchgeführten Revision, so entfällt der Versicherungsschutz und/oder Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Übrigens, wer Taucherausrüstung verleiht, wird im Schadensfall bei nachlässiger Wartung (Nachweis einer regelmäßig sachgerechten Wartung ltd. Hersteller) haftbar gemacht! Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied, egal ob es sich dabei um einen Verein (Haftung: 1. Vorsitzender und/oder Geräte/Zeugwart), gewerblichen oder privaten Verleiher handelt! Ist man selbst Betroffener kann die Zahlung der Behandlungskosten (Druckkammer etc.) von den Versicherungen verweigert werden.
Denkt mal bitte darüber nach
Euer Uwe